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DAC7-Frist: 31. Januar 2027

Wer eine digitale Plattform betreibt, muss dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmal jährlich die Daten der aktiven Verkäufer melden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514 („DAC7"). Für das Meldejahr 2026 endet die Frist am 31. Januar 2027.

Wer muss melden?

Meldepflichtig sind Plattformbetreiber — vom großen Marktplatz bis zum Nischenportal, das Vermietungen, Dienstleistungen oder Warenverkäufe Dritter vermittelt. Ob Sie betroffen sind, klärt unser Überblick: Wer ist meldepflichtig?

Was wird gemeldet?

Je meldepflichtigem Verkäufer: Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer bzw. USt-IdNr., bei natürlichen Personen das Geburtsdatum), die Finanzkontodaten sowie die je Quartal aggregierten Vergütungen und die einbehaltenen Gebühren, Provisionen und Steuern.

Wie wird gemeldet?

Elektronisch, über die Schnittstelle „Digitale Plattformen" (DIP) des BZSt, im amtlichen XML-Format DPI v1.1. Voraussetzung ist ein Zugang zur DIP-Schnittstelle (einmalige Anmeldung über das BZSt-Online-Portal). Für Plattformbetreiber aus Drittstaaten gilt zusätzlich die besondere Registrierungspflicht nach § 12 PStTG. Die Meldedatei selbst können Sie mit dac7-meldung.de direkt im Browser erzeugen und gegen das amtliche Schema prüfen — die Verkäuferdaten verlassen Ihren Rechner dabei nicht.

Was passiert bei Verspätung?

Verstöße gegen die Melde-, Sorgfalts- und weiteren Pflichten des PStTG sind Ordnungswidrigkeiten; je nach Verstoß drohen Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 25 PStTG). Eine allgemeine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen — planen Sie rückwärts vom 31. Januar.

Empfohlener Zeitplan

Im Dezember die Daten konsolidieren: Verkäuferstammdaten vervollständigen, USt-IdNrn. prüfen (etwa über VIES), Quartalssummen mit der eigenen Abrechnung abstimmen. Anfang Januar die Meldedatei erzeugen und das Prüfprotokoll kontrollieren. Danach mit Puffer vor dem 31. Januar über das BZSt-DIP übermitteln.

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Häufige Fragen

Bis wann muss die DAC7-Meldung für 2026 abgegeben werden?

Bis zum 31. Januar 2027, elektronisch über die DIP-Schnittstelle des BZSt.

Ich habe meine Plattform erst 2026 gestartet — gilt die Frist trotzdem?

Ja. Gemeldet wird für das Kalenderjahr, in dem meldepflichtige Verkäufer aktiv waren — auch bei unterjährigem Start.

Ich verkaufe nur über eine Plattform (z. B. eBay oder Vinted). Muss ich etwas abgeben?

Nein. Die Meldung gibt der Plattformbetreiber ab, nicht der Verkäufer. Sie erhalten von der Plattform lediglich eine Information über die gemeldeten Daten.

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Eine reguläre Fristverlängerung sieht das PStTG nicht vor. Wer zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld — erzeugen und prüfen Sie die Datei deshalb rechtzeitig.