Das Werkzeug
In drei Schritten zur Meldedatei
Plattformbetreiber
Verkäuferdaten
Eine Zeile je Anbieter und Tätigkeitsart (SALE_OF_GOODS, PERSONAL_SERVICES, TRANSPORTATION_RENTAL). Beträge in ganzen Währungseinheiten ohne Dezimalstellen — das amtliche Schema (MonAmnt_Type) lässt keine Centbeträge zu. Vermietung unbeweglichen Vermögens folgt in einer späteren Version.
Prüfen & XML erzeugen
Datenhaltung
Warum die Verkäuferdaten den Browser nicht verlassen
Der Datenschutz dieses Werkzeugs ist keine Richtlinie, sondern Architektur: Es gibt keinen Upload.
Serverkontakt nur für die Zahlung (Stripe) und die optionale VIES-Abfrage.
Alles läuft im Browser
Parsing der CSV, Prüfziffern-Checks, Schema-Validierung und die XML-Serialisierung sind clientseitiges JavaScript. Ein Server, der Verkäuferdaten entgegennimmt, existiert in dieser Anwendung nicht.
Eine bewusste Ausnahme: VIES
Auf Wunsch bestätigt das Werkzeug USt-IdNrn über die REST-Schnittstelle der EU-Kommission. Übermittelt werden dabei ausschließlich Ländercode und Nummer — keine Namen, keine Adressen, keine Beträge.
Nichts zu speichern, nichts zu löschen
Ihre Betreiberangaben liegen im localStorage Ihres Browsers, die Meldedatei entsteht lokal. Auf unseren Servern fallen Verkäuferdaten schlicht nicht an.
FAQ
Häufige Fragen zur DAC7-Meldung
Wer muss nach dem PStTG melden?
Meldepflichtig sind Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG, deren Plattform Anbietern relevante Tätigkeiten gegen Vergütung ermöglicht — etwa Warenverkauf, persönliche Dienstleistungen oder die Vermietung von Verkehrsmitteln. Ob eine Meldepflicht im Einzelfall besteht, klärt dieses Werkzeug nicht; es erzeugt die Meldedatei, ersetzt aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Bis wann muss die Meldung erfolgen?
Jährlich bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 14 Abs. 1 PStTG). Die Übermittlung erfolgt elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern — über das BZSt online.portal oder die Massendatenschnittstelle (DIP).
DPI-Datei oder DIP-Rahmen — was brauche ich?
Für den Upload im BZSt online.portal genügt die reine DPI-Datei (Wurzelelement DPI_OECD). Die Massendatenschnittstelle erwartet zusätzlich den DIP-Rahmen v2.0 und seit dem 01.01.2026 eine Enveloped-Signatur; dieses Werkzeug liefert die korrekte, noch unsignierte DIP-Struktur.
Was passiert mit den Verkäuferdaten?
Parsing, Prüfung und XML-Erzeugung laufen vollständig als JavaScript in Ihrem Browser; einen Upload-Endpunkt für Verkäuferdaten gibt es nicht. Einzige Ausnahme: Die optionale VIES-Bestätigung übermittelt ausschließlich USt-IdNrn an die Schnittstelle der EU-Kommission — keine Namen, keine Beträge.
Warum akzeptiert das Schema keine Centbeträge?
Der amtliche Datentyp MonAmnt_Type ist als Ganzzahl definiert. Beträge gehören daher in vollen Währungseinheiten in die CSV; die Zeilenprüfung weist Dezimalwerte ab, statt sie stillschweigend zu runden.
Erzeugt das Werkzeug auch Korrekturmeldungen?
Derzeit werden Erstmeldungen (DPI401) erzeugt. Korrektur- und Löschmeldungen (DPI402) sind in Vorbereitung.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Das Prüfprotokoll ist kostenlos; bezahlt wird erst der Download der erzeugten Meldedatei — einmalig je Erzeugung, per Stripe-Checkout mit Erfassung der USt-IdNr. Nach Zahlung stehen DPI- und DIP-Datei derselben Erzeugung zum Download bereit.